Ab der Saison 2023/24 gibt es wesentliche Erleichterungen für die Vereine im Spielbetrieb. Der Ausdruck der Spielerlizenzen entfällt. Bei allen Spielen, die mit dem elektronischen Spielberichtsbogen SAMS Score durchgeführt werden, werden Nachweis und Spielberechtigung und die Sichtkontrolle vor dem Spiel in SAMS Score integriert.
Damit der Ausdruck der Spielerlizenzen und die Unterschrift der Lizenzinhaber*innen zukünftig entfallen können, wurde die Spielerlizenzordnung geändert. Nunmehr versichern die Vereine bei Antragstellung, dass ihnen die Zustimmung des Spielers/der Spielerin und erforderlichenfalls Erziehungsberechtigten vorliegen. Auf eine digitale Mitwirkung der Spieler*innen wurde bewusst verzichtet, damit Spielerlizenzen auch zukünftig niedrigschwellig und kurzfristig ausgestellt werden können. An den bekannten Prozessen in SAMS zur Beantragung und Verlängerung von Spielerlizenzen sowie dem Vereinswechsel/Transfer von Lizenzen gibt es daher keine Veränderungen. Neu ist, dass zukünftig auch die Lizenzinhaber*innen direkt per E-Mail informiert werden.
Der Nachweis der Spielberechtigung und die Sichtkontrolle der anwesenden Spieler*innen werden zukünftig bei allen Spielen, die mit dem elektronischen Spielberichtsbogen SAMS Score durchgeführt werden, ebenfalls vollständig digital abgebildet. Dem Schiedsgericht werden hierzu alle erforderlichen Informationen in SAMS Score bereitgestellt. Bei Spielen, die nicht mit SAMS Score durchgeführt werden, ist der Nachweis der Spielberechtigung weiterhin durch Vorlage der Spielerlizenz erforderlich – dies kann wahlweise über ein digitales Medium oder einen Ausdruck erfolgen.
Näheres regelt der zuständige Verband.
Details zur Umsetzung im VVRP und dessen Bezirken folgen zeitnah vom Landesspielausschuss.
Während der Einführungsphase in der Saison 2023/24 wird allen Vereinen empfohlen, bei allen Spielen die Spielerlizenzen mitzuführen.
veröffentlicht am Dienstag, 4. Juli 2023 um 12:29; erstellt von Retzlaff, Swen
letzte Änderung: 24.07.24 17:15