Der Bundesspielausschuss hat: Allgemeine Leitlinien für Verlegungen, Absagen, Spielmodus und Wertungen im Spielbetrieb der Saison 2022/2023 zum Umgang mit Corona im Spielbetrieb beschlossen (siehe Anlage).
Der Bundesspielausschuss hat:
Allgemeine Leitlinien für Verlegungen, Absagen, Spielmodus und Wertungen im Spielbetrieb der Saison 2022/2023
zum Umgang mit Corona im Spielbetrieb beschlossen (siehe Anlage).
Testen am Spieltag: Der VVRh empfiehlt das freiwillige Testen vor Abfahrt zum Spielort, um mögliche Ansteckungen zu verhindern. Es besteht keine Testpflicht. Im Falle eines Infektions-Verdachtes aufgrund eines positiven Selbsttestes muss zur Bestätigung zusätzlich ein Schnelltest in einem Testzentrum durchgeführt werden. Sollte dieser Test positiv ausfallen, darf der/die Spieler:in nicht am Wettkampf teilnehmen und gilt als Verdachtsfall.
Spielabsagen aufgrund Coronaerkrankungen: Sind mindestens 4 Spieler:innen an Corona erkrankt und es verbleiben dadurch weniger als 8 „reguläre“ Spieler:innen auf der Mannschaftsmeldeliste, so ist unverzüglich die Zentrale Staffelleitung zu unterrichten und straffreie Spielverlegung zu beantragen. Grundsätzlich gilt die allgemeine Regel, dass im Krankheitsfall Spieler:innen aus niedrigeren Mannschaften herangezogen werden sollen.
Schiedsgericht: Die absagende Mannschaft ist verpflichtet für ein Schiedsgericht für das verbleibende Spiel zu sorgen.
Nachholtermin: Die Zentrale Staffelleitung bemüht sich zusammen mit den Vereinen um einen angemessenen und zumutbaren Nachholtermin. Der neu zu wählende Termin sollte auf einem der ausgewiesenen Nachholspieltage liegen.
Nachweispflicht: Positive Schnelltestnachweise (Testzentrum), ärztliche Atteste, Bescheide über die Anordnung der Quarantäne oder Nachweise für PCR-Tests (keine Selbsttests!) sind mit Antrag auf Spielverlegung der Zentralen Staffelleitung vorzulegen. Es werden keine Dokumente und personenbezogenen Daten gespeichert oder weitergegeben.
Die Entscheidung über entsprechende Spielverlegungen trifft die Zentrale Staffelleitung! Rechtsmittel sind nicht zulässig.