Aktuelle Informationen Corona vs. Volleyball im VVRh:


Update vom 24.11.2021

Ab Mittwoch, den 24.11.2021, gilt die 28.Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (voraussichtlich) gültig bis 15.Dezember 2021.

Es gelten aktuell die folgenden Regeln für Sport in Innenräumen der 1. Warnstufe (Hospitalisierungsrate über 3):

  • Erwachsene ab 18 Jahre benötigen 2G (nachweislich Geimpft oder Genesen)
  • Jugendliche von 12 bis 17 Jahre benötigen 2G oder einen Testnachweis, nicht älter als 24 Stunden (dies kann auch ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht sein; der Schultest ist NICHT ausreichend!).

Ab der 2. Warnstufe (Hospitalisierungsrate über 6) gilt: 2G+ (Geimpft oder Genesen plus Testpflicht), ausgenommen Kinder unter 12 Jahre.