Aktuelle Informationen Corona vs. Volleyball im VVRh:
Update vom 24.11.2021
Ab Mittwoch, den 24.11.2021, gilt die 28.Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (voraussichtlich) gültig bis 15.Dezember 2021.
Es gelten aktuell die folgenden Regeln für Sport in Innenräumen der 1. Warnstufe (Hospitalisierungsrate über 3):
- Erwachsene ab 18 Jahre benötigen 2G (nachweislich Geimpft oder Genesen)
- Jugendliche von 12 bis 17 Jahre benötigen 2G oder einen Testnachweis, nicht älter als 24 Stunden (dies kann auch ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht sein; der Schultest ist NICHT ausreichend!).
Ab der 2. Warnstufe (Hospitalisierungsrate über 6) gilt: 2G+ (Geimpft oder Genesen plus Testpflicht), ausgenommen Kinder unter 12 Jahre.